(Der Beitrag von Rechtsanwältin Johanna Thoelke wurde am 05.05.2012 auf dem Agenturenblog Sputnika veröffentlicht.)
Wir wurden heute mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Order Online Inc., vertreten durch die Kanzlei Bode und Partner, beauftragt.
1. Die Abmahnung
Grundlage der Abmahnung sind die 2012 in Kraft getretenen Änderungen bezüglich der Ausgestaltung der Bestellseite in Onlineshops (Button Lösung). In unserem Fall wurde das Fehlen angeblich wesentlicher Produktinformationen vor Abschluss des Bestellvorgangs und die Bezeichnung des Buttons (bestellen statt kaufen) abgemahnt.
Die Kanzlei Bode und Partner verlangt nun im Auftrag der Order Online Inc. die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der der Shopinhaber sich gegen Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € verpflichtet, den Button richtig zu beschriften und direkt vor Abschluss des Bestellvorgangs dem Besteller alle wesentlichen Produktinformationen zur Verfügung zu stellen.
Sie verlangt weiter die Erstattung ihrer Kosten und die Zahlung von Schadensersatz, bietet aber die Beendigung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 770 € an, wenn diese Summe binnen 4 Tagen ab Abmahnung überwiesen wird.
2. Die Hintergründe
Eine Recherche im Netz ergab, dass es sich möglicherweise um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung handelt, die gemäß § 8 Absatz Absatz 4 UWG unzulässig ist. Aus den Berichten einer Vielzahl Betroffener und Kollegen ergibt sich bislang folgendes Bild:
- die Erfassung der Wettbewerbsverstöße begann Ende 2012
- die Firma wurde erst im Januar 2013 gegründet
- am 18.03.2013 wurden nach ersten Schätzungen Abmahnungen im vierstelligen Bereich verschickt (die Abmahnungen waren mit laufenden Nummern versehen)
- die Abmahnung sind bis auf Adressat und Verstoß wortgleich
- die Kanzlei Bode und Partner hat zusätzlich zu ihrer regulären Internetpräsenz eine separate Internetseite www.abmahnung-bode-partner.com online gestellt, auf der sie über ihre Abmahnungen für die order online hinweist
Eine ausführliche Zusammenfassung der Vorgänge finden Sie im BLOG der Kanzlei Weise und Partner: https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-order-online-usa-inc-bode-partner.html
3. Was tun?
Überprüfung und Aktualisierung Onlineshop | Zunächst ist festzuhalten, dass die Nichtumsetzung der Buttonlösung unzweifelhaft einen Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden kann. Sie sollten also umgehend Ihren Onlineshop dahingehend überprüfen bzw. ändern lassen.
Rechtmäßigkeit der Abmahnung | Die Abmahnung der Order Online ist für sich betrachtet bezüglich der Buttonbeschriftung berechtigt, bezüglich der Angabe der wesentlichen Produktinformationen jedoch im Einzelnen zu prüfen, da es dafür keine allgemeingültigen Vorschriften gibt. Die in den verschiedenen Abmahnungen der Order Online benannten Eigenschaften (Volumina von Einwegschlüpfern, Angabe von Altersbeschränkungen bei CD Rohlingen, Inhaltsstoffe von Kartoffeln … ) scheinen jedenfalls teilweise nicht so wesentlich für die Kaufentscheidung zu sein.
Abgabe der Unterlassungserklärung | Die Unterlassungserklärung sollte nicht wie übersendet unterzeichnet werden, da die pauschale Verpflichtung zur Angabe wesentlicher Merkmale ohne Konkretisierung derselben potentielles Einfallstor für Vertragsstrafenprozesse ist. Eine Modifizierung der Unterlassungserklärung bedarf aber einer individuellen Prüfung, da die wesentlichen Informationen bei jeder Produktart anders sind.
Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnung | Aufgrund der Vielzahl der Abmahnungen und der Prüfung der Wettbewerbsverstöße vor Gründung des Unternehmens spricht hier einiges dafür, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung handelt, die nur die Erstattung der Anwaltskosten bezweckt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gemäß § 8 Absatz 4 UWG unzulässig.
Empfehlung | Wie oben bereits ausgeführt, liegt in der Regel ein abmahnfähiger Verstoß vor, der jedoch nicht durchgesetzt werden kann, sofern die Abmahnung tatsächlich rechtsmissbräuchlich ist. Wenn Sie also eine Weile mit Ungewissheit leben können, machen Sie Ihren Onlineshop rechtssicher, unternehmen gegen die Abmahnung selbst aber nichts. In jedem Fall sollten Sie aber ohne Beratung nichts vorschnell unterschreiben oder gar bezahlen.